Ziel: b:work so einrichten, dass Rechnungen ohne Umsatzsteuer nach §19 UStG erstellt werden. · Voraussetzung: Zugriff auf die Einstellungen. · ⏱ ~2 Min
Als Kleinunternehmer weisen Sie keine Umsatzsteuer aus. b:work kennt diese Steuersituation und setzt den passenden Hinweis automatisch.
Schritt für Schritt
- Öffnen Sie die Einstellungen zur Umsatzsteuer.
- Wählen Sie die Kleinunternehmerregelung (§19 UStG).
- Speichern Sie. Neue Rechnungen werden nun ohne Umsatzsteuer erstellt – mit dem passenden Hinweis.
- Prüfen Sie an einer Test-Rechnung, ob der Hinweistext wie gewünscht erscheint.
? Tipps
- b:work unterstützt neben §19 auch die Steuerschuldumkehr (§13b UStG) für Bauleistungen und den 0 %-Steuersatz (z. B. für Photovoltaik nach §12 Abs. 3 UStG) – je nach Auftrag wählbar.
- Wechseln Sie später aus der Kleinunternehmerregelung, stellen Sie es an derselben Stelle wieder um.
- Die Zahlungskonditionen sind davon unabhängig frei gestaltbar (siehe verwandte Anleitung).
❓ Häufige Fragen
Werden Rechnungen dann ohne Umsatzsteuer erstellt? Ja. Mit aktivierter §19-Regelung erstellt b:work Rechnungen ohne Umsatzsteuer inklusive passendem Hinweis.
Unterstützt b:work auch §13b und 0 %? Ja. Die Umsatzsteuer-Logik deckt Kleinunternehmer (§19), Steuerschuldumkehr (§13b) und den 0 %-Satz ab.
Kann ich später wieder umstellen? Ja. Sie ändern die Steuersituation jederzeit in den Einstellungen.
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