Die Kleinunternehmerregelung (§19) einstellen

Geändert am So, 21 Jun um 9:56 VORMITTAGS

Ziel: b:work so einrichten, dass Rechnungen ohne Umsatzsteuer nach §19 UStG erstellt werden. · Voraussetzung: Zugriff auf die Einstellungen. · ⏱ ~2 Min

Als Kleinunternehmer weisen Sie keine Umsatzsteuer aus. b:work kennt diese Steuersituation und setzt den passenden Hinweis automatisch.

Schritt für Schritt

  1. Öffnen Sie die Einstellungen zur Umsatzsteuer.
  2. Wählen Sie die Kleinunternehmerregelung (§19 UStG).
  3. Speichern Sie. Neue Rechnungen werden nun ohne Umsatzsteuer erstellt – mit dem passenden Hinweis.
  4. Prüfen Sie an einer Test-Rechnung, ob der Hinweistext wie gewünscht erscheint.

? Tipps

  • b:work unterstützt neben §19 auch die Steuerschuldumkehr (§13b UStG) für Bauleistungen und den 0 %-Steuersatz (z. B. für Photovoltaik nach §12 Abs. 3 UStG) – je nach Auftrag wählbar.
  • Wechseln Sie später aus der Kleinunternehmerregelung, stellen Sie es an derselben Stelle wieder um.
  • Die Zahlungskonditionen sind davon unabhängig frei gestaltbar (siehe verwandte Anleitung).

❓ Häufige Fragen

Werden Rechnungen dann ohne Umsatzsteuer erstellt? Ja. Mit aktivierter §19-Regelung erstellt b:work Rechnungen ohne Umsatzsteuer inklusive passendem Hinweis.

Unterstützt b:work auch §13b und 0 %? Ja. Die Umsatzsteuer-Logik deckt Kleinunternehmer (§19), Steuerschuldumkehr (§13b) und den 0 %-Satz ab.

Kann ich später wieder umstellen? Ja. Sie ändern die Steuersituation jederzeit in den Einstellungen.

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